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19.01.2020 um 13:27 Uhr
#5788
Mitglied
Hier noch über den folgenden Link weitere Infos
zum Urteil des Bundesgerichtshof wg. einer „Bitte um Bewertung“:
Mein Umgang mit „Bewertungen“:
Ich bewerte jeden Kunden zügig nach Zahlung des Einkaufs.
Wenn der Käufer „nicht bewertet“, ist es auch egal – wir sind ein freies Land !
(Verkäufe stehen in der Priorität über Bewertungen / bis dato haben wir 34 Verkäufe und 1 Bewertung).