Können wir etwas für dich tun? › Foren › Rechtliche Grundlagen › §22f UStgG › Antwort auf: §22f UStgG
12.02.2019 um 15:08 Uhr
#6039
Mitglied
Ich bin auf allen anderen Verkaufsplattformen aufgefordert worden, die Bescheinigung nach §22fUStg abzugeben. Ist das hier nicht vorgesehen? Angeblich muss der Plattformbetreiber sonst meine nicht erfolgten Steuern übernehmen, wenn ich es richtig verstanden habe.