Können wir etwas für dich tun? › Foren › Rechtliche Grundlagen › §22f UStgG › Antwort auf: §22f UStgG
13.03.2019 um 21:14 Uhr
#6210
Mitglied
hm, ich gestehe, ich blick das jetzt nicht wirklich…..
@Jutta, du schreibst das gilt auch für die Kleinunternehmerregelung?
Ich selbst „gehe doch über………….
Kleinunternehmer gemäß §19 Abs. 1 USTG nicht gesondert ausgewiesen.
Ich hab ja sone……
Erfassungsbescheinigung des Finanzamtes nach §22
gar nicht………
hm.
Muss ich nun? sollte ich sowas haben? bekomme ich sone Bescheinigung , wenn denn dann, beim Finanzamt?
bin ich da außen vor?
Ich hab von diesem Steuergedöns überhaupt keine Ahnung, daher hab ich meine Rechtstexte auch über IT gebucht.
Aber auch von dort keine Info dazu.
Freue mich über eine Aufklärung ; ) Dankeschön vorab
LG Flo