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16.01.2019 um 13:46 Uhr #4757
Rundum
MitgliedHabt ihr mitbekommen, dass alle Händler eine Bescheinigung des Finanzamtes nach §22f UStG beibringen sollen? Von Ebay kam dies und es gilt für alle Verkaufsplattformen.:Hallo xy,aufgrund einer Gesetzesänderung muss eBay ab 2019 bestimmte steuerliche
Informationen von Verkäufern erheben, um sicherzustellen, dass sie
weiterhin bei eBay handeln können.Um weiterhin bei eBay verkaufen zu können, müssen Sie uns eine
Bescheinigung nach §22f UStG vorlegen, aus der hervorgeht, dass Sie Ihre
Umsatzsteuerpflicht in Deutschland erfüllen. Bitte wenden Sie sich an
Ihren Steuerberater oder fordern Sie das Dokument direkt bei Ihrem
zuständigen deutschen Finanzamt an.Sie haben bis zum 1. Oktober 2019 Zeit, um uns Ihre Bescheinigung vorzulegen.
Wer muss die Bescheinigung bei eBay einreichen?
Grundsätzlich ist es unerheblich, auf welcher lokalen eBay-Website ein Verkäufer seine Artikel einstellt. Als Verkäufer müssen Sie sich in der Regel für die Umsatzsteuer
registrieren, wenn eine der drei folgenden Bedingungen erfüllt ist:- Sie sind ein Verkäufer mit Sitz in Deutschland.
- Sie verkaufen Waren, die in Deutschland gelagert werden.
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Sie verkaufen Waren an Privatpersonen in Deutschland. Diese Waren versenden Sie aus dem EU-Ausland, wo sie gelagert werden.
Dies gilt ab einem deutschen Gesamtumsatz über alle Verkaufskanäle von 100.000 Euro pro Jahr.
Diese
E-Mail ist nicht als Steuer- oder Rechtsberatung gedacht. Wir empfehlen
Ihnen, eine unabhängige Steuer- oder Rechtsberatung in Anspruch zu
nehmen, um die Einhaltung der geltenden Gesetze und Vorschriften
sicherzustellen.Nächste Schritte
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Überprüfen
Sie, ob der Name Ihres Unternehmens und die
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer in Ihrem eBay-Konto mit denen auf
Ihrer Bescheinigung nach §22f UStG übereinstimmen. - Laden Sie Ihre Bescheinigung nach §22f UStG bis zum 1. Oktober 2019 hoch.
Jetzt mehr erfahren → Wir freuen uns auf die weitere erfolgreiche Zusammenarbeit mit Ihnen.
Ihr eBay-Team
Hier ist der Link zum Formular.GrußGesa12.02.2019 um 15:08 Uhr #6039Rundum
MitgliedIch bin auf allen anderen Verkaufsplattformen aufgefordert worden, die Bescheinigung nach §22fUStg abzugeben. Ist das hier nicht vorgesehen? Angeblich muss der Plattformbetreiber sonst meine nicht erfolgten Steuern übernehmen, wenn ich es richtig verstanden habe.
12.02.2019 um 16:01 Uhr #6040GaHiBu
MitgliedIch bin bis jetzt nur auf Amazon dazu aufgefordert worden.
14.02.2019 um 10:11 Uhr #6071Rundum
MitgliedEbay hat es auch gefordert und Ama handmade.
17.02.2019 um 09:43 Uhr #6082gabis-creativshop
MitgliedVon den 100.000 Euro bin ich – wie sicher die allermeisten hier – meilenweit entfernt, trifft also für mich nicht zu.
Als Kleingewerbler gilt – meines Wissens – nach wie vor § 19 (a oder b, je nach dem, ob man mit oder ohne Umsatz- und Mehrwertsteuer arbeitet) UStG. Sicherheitshalber lasse ich mir das aber noch mal von meinem Steuerberater erklären.
Es könnte auch sein, dass nicht deutsche Plattformen diese Bescheinigungen aufgrund der geänderten Steuergesetze extra von ihren Verkäufern benötigen?17.02.2019 um 16:27 Uhr #6084Rundum
MitgliedIch habe auch ein Kleingewerbe und musste die Bescheinigung vorlegen. Aber auf dieser Plattform will das offenbar keiner haben…
17.02.2019 um 16:36 Uhr #6085Vintage-Love
MitgliedHallo zusammen,
selbstverständlich hat PWL das auf dem Schirm. Sobald es dazu Genaueres gibt, werden die Verkäufer informiert, in welcher Form das für diesen Marktplatz geregelt wird.13.03.2019 um 11:01 Uhr #6199fairpreis365
MitgliedHallo an Alle.Laut einer aktuellen Mitteilung des Händlerbundes von heute, 13.03.2019 werden die Verkäufer gebeten, für den Upload der Erfassungsbescheinigung des Finanzamtes den PWL-Ticketsupport [ https://support.productswithlove.de/index.php ] zu nutzen.Es hat wunderbar funktioniert (als Bild hochgeladen) !13.03.2019 um 14:28 Uhr #6201GaHiBu
MitgliedHallo!
Es ist ja schön, dass der Händlerbund darüber informiert, wie hier die Bescheinigung hochgeladen werden kann.
Es wäre aber auch schön, wenn productswithlove direkt alle Verkäufer darüber informieren würde!
Ich habe meine Bescheinigung, bin aber bei der it-Recht-Kanzlei. Von dort kam noch keine Info.LG Gabi
13.03.2019 um 15:45 Uhr #6203Rundum
Mitglied@fairpreis: Ich habe noch nicht ganz verstanden, wie ich die §22Bescheinigung hochladen kann. Geht das etwas genauer? Danke. Oder gibt es von pwl Infos?Gesa13.03.2019 um 16:18 Uhr #6204Karlas-Wood-Dreams
MitgliedHast Du dazu ein Ticket erstellt, so habe ich das jetzt gemacht, gab es eine Bestätigung von Pwl? Danke!13.03.2019 um 19:47 Uhr #6207fairpreis365
MitgliedFür den PWL-Ticketsupport müsst ihr euch einmalig einen Account erstellen (eMail-Adresse und neues Passwort / nicht das PWL-Passwort).Von der Bescheinigung des FA´s erstellt ihr im Vorfeld eine Bild-Datei (JPEG-Bild (.JPG))Für den Upload der Bescheinigung erstellt ihr ein neues Ticket über den PWL-TicketsupportIm Texteditor könnt ihr auch Bilder hochladen (Bildsymbol aus Symbolleiste oben nutzen).Infos von PWL hatte ich nicht (kommt vielleicht noch).Aber der Händlerbund empfiehlt die beschriebene Methode.it-Recht-Kanzlei sendet vielleicht noch eine Mitteilung.Die Bestätigung für meinen Upload habe ich von PWL bereits nach 15 Minuten erhalten (ist doch schnell – oder !?).Das gilt für alle Online-Händler, also auch für diejenigen, welche die Kleinunternehmerregelung
nutzen!13.03.2019 um 21:14 Uhr #6210Florundum
Mitgliedhm, ich gestehe, ich blick das jetzt nicht wirklich…..@Jutta, du schreibst das gilt auch für die Kleinunternehmerregelung?Ich selbst „gehe doch über………….Kleinunternehmer gemäß §19 Abs. 1 USTG nicht gesondert ausgewiesen.Ich hab ja sone……Erfassungsbescheinigung des Finanzamtes nach §22gar nicht………hm.Muss ich nun? sollte ich sowas haben? bekomme ich sone Bescheinigung , wenn denn dann, beim Finanzamt?bin ich da außen vor?Ich hab von diesem Steuergedöns überhaupt keine Ahnung, daher hab ich meine Rechtstexte auch über IT gebucht.Aber auch von dort keine Info dazu.Freue mich über eine Aufklärung ; ) Dankeschön vorabLG Flo14.03.2019 um 08:21 Uhr #6211fairpreis365
MitgliedHallo Flo.Investiere doch mal bitte Zeit in das Studium dieser Gesetzesänderung von 01.01.2019.Über den folgenden Link erhältst Du professionelle Aufklärung:Das mit dem eigenen Onlineshop ist für Dich vielleicht keine schlechte Idee.Diese sind von der aktuellen Gesetzesänderung übrigens nicht betroffen ! 😉14.03.2019 um 11:41 Uhr #6214Karlas-Wood-Dreams
MitgliedFlorundum
ich habe Dir ne mail geschickt…
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