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19.09.2018 um 14:48 Uhr #4702
KIDOO
MitgliedIch hatte einen Verkauf. Daraufhin bekam ich von PWL eine
Verkaufsbestätigung und zugleich bekam der Verkäufer eine
Bestellbestätigung inkl. der Rechtstexte.Nun gibt es hier aber einen große Haken, denn auf beiden Bestätigungen, sowohl an mich als auch an den Käufer, stand nicht etwa Bestellung vom… , sondern Rechnung 0000 vom 00.00.2018 (hierbei habe ich die RG-Nr. und das Datum geändert).Da ich die Rechnungen – nach meinem eigenen System, mit fortlaufender RG-Nummer – selbst schreibe, benötige ich nicht eine zweite Rechnungsnummer, sondern eine Bestellnummer. Zwei Rechnungsnummern für einen Vorgang sind nicht erlaubt.Eine
Bestellnummer wird nirgends angegeben. Wie soll ich das nun in meinen
Unterlagen vermerken? Schließlich müssen sämtliche Unterlagen aufbewahrt
werden – auch die Bestellbestätigungen, auf denen die Bestellnummer
verzeichnet ist.Ich habe übrigens automatische Rechnung deaktiviert.In
anderen Shops kann ich mir die Bestellbestätigung mit einem Klick
herunterladen. Das ist hier leider nicht möglich, da sich statt dessen
ja eine Rechnung im Verkaufsbereich befindet und ein Druck-Button fehlt
zudem auch.Folgende Handels- und Geschäftsbriefe sind aufzubewahren (lt. IT-Recht Kanzlei)- die Eingangsbestätigung bei Online-Bestellungen (vgl. § 312i
Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) und die
Auftragsbestätigung, - der Lieferschein und der Frachtbrief,
- Auskunft über die versendeten Waren,
- jegliche
Korrespondenz, die die Vertragsabwicklung betrifft (z. B.
Widerrufserklärungen des Käufers, Geltendmachung der Gewährleistung
usw.).
Ich denke, das sollte dringend geändert werden, da m. E. ein rechtliches Problem dahintersteht.
19.09.2018 um 15:57 Uhr #5081theartofVariety
MitgliedDas würde mich auch sehr interessieren. Auch ich weiß nicht, wie ich das Problem mit der von PWL vorgegebenen Rechnungsnummer lösen soll.
28.09.2018 um 06:20 Uhr #5100theartofVariety
MitgliedIch möchte nochmals dringend darum bitten, die Eingangsbestätigung der Bestellung und die Auftragsbestätigung mit Bestellnummern statt Rechnungsnummern zu versehen, sowie einen Druck Button hinzuzufügen.
- die Eingangsbestätigung bei Online-Bestellungen (vgl. § 312i
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